Motivation
Mit dem „Green Deal“ hat sich die EU zum Ziel gesetzt, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden. Dieser verpflichtet Unternehmen ab 2024 in einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre CO2 Emissionen nachvollziehbar zu belegen.
Nachhaltigkeitsbezogene Angabepflichten – Die neue CSRD-Richtlinie
Spätestens seit dem im April 2021 von der EU-Kommission vorgelegtem Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist klar: der Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändert sich tiefgreifend.
Belegpflicht für CO2 Emissionen
Ab 2024 sind deutschlandweit mehr als 15.000 Unternehmen von den neuen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) betroffen. Diese verpflichten dazu, die Nachhaltigkeits-transformation hinsichtlich CO2 Emissionen und Produkt- und Portfoliostrategie nachvollziehbar zu belegen.
Überblick wesentlicher Änderungen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Was gilt aktuell (EU-Richtlinie 2014/95/EU) | Corporate Sustainabilty Reporting Directive | |
---|---|---|
Große Unternehmen ( > 500 Mitarbeiter) mit öffentlichem Interesse (gelistete Firmen, Banken und Versicherungen) | - Alle großen Unternehmen ab 250 MA (unabhängig von Kapitalmarkt-Orientierung), Bilanzsumme von: > 20 Mio. EUR oder Umsatz > 40 Mio. EUR - Alle kapitalmarktorientierten kleineren & mittleren Unternehmen (Ausnahme Kleinstunternehmen) ab Überschreitung zwei der drei Merkmale: > 10 Beschäftigte > Bilanzsumme > 20 Mio. EUR > 700.000 Nettoumsatzerlöse |
|
- Umweltschutz - > 250 Beschäftigte - Soziale Verantwortung, Umgang mit Mitarbeitern - Anti-Korruption und Bestechung - Diversität in Vorständen |
Zusätzliche Berichterstattung in Bezug auf Nachhaltigkeit - Beschreibung Geschäftsmodell & Strategie - Beschreibung der Nachhaltigkeitsziele Rolle der Verwaltungs- Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane - Beschreibung der Unternehmensrichtlinien - Beschreibung Due-Diligence-Verfahren - Beschreibung wichtigster Risiken Indikatoren |
|
Im Jahresbericht (auch separat möglich) | Im Lagebericht des Geschäftsberichts | |
Ab 2018 | Die Regelungen sollen ab dem 01.01.2024 gelten. |
Wir helfen Ihnen auf dem Weg zum CSR-/ESG-konformen Unternehmen
Durch unsere Leistungen im Bereich CO2 Management unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung von CO2 Bilanzen, der Formulierung von CO2 Reduktionszielen sowie Energie- und CO2-Reduktionskonzepten.
Die Folgen des Klimawandels – Warum wir jetzt handeln müssen
Landwirtschaft
Die Landwirtschaft leidet stark unter dem Wandel des Klimas und hat durch Extremwetterereignisse vielerorts mit Ernteausfällen zu kämpfen. Pflanzen leiden unter Wassermangel oder werden durch starke Niederschläge stark beschädigt. Dadurch können auch Tiere nicht mehr mit hofeigenen Futterpflanzen ernährt werden.
Infrastruktur
Straßen und Schienen werden aufgrund von Starkregen oder durch hohe Temperaturen beschädigt. Bauart und Baustoffe müssen zukünftig angepasst werden und größere Entwässerungssysteme werden erforderlich sein. Auch die Verkehrssicherheit nimmt durch Extremwetterereignisse, wie schlechte Sichtverhältnisse oder Hitze ab.
Gesundheit
Klima- und Wetterveränderungen, die in Folge des Klimawandels auftreten, können sich stark auf die menschliche Gesundheit auswirken. Die steigende Zahl an heißen Tagen, Extremwetterereignisse und neue Krankheitserreger belasten jedoch nicht nur die Bevölkerung, sondern auch Tiere und Pflanzen.
Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Klimaziele sprechen
Vereinbaren Sie mit uns eine unverbindliche Produktvorstellung